Grundsätze

1. Ziel des Tauschringes

ist die Aktivierung nachbarschaftlicher Hilfen, die Nutzung brachliegender Fähigkeiten, Reduzierung der Abhängigkeit von Geld, Förderung der Kreativität, Hilfe zur Selbsthilfe, Förderung der direkten Verantwortung eigener Arbeit und das Knüpfen sozialer Kontakte. Wir wollen unsere Begabungen suchen, fördern und einsetzen. Wir wollen nicht die Euro-Verrechnung ersetzen, da aufgrund der Zielsetzung viele Leistungen nur eingeschränkt oder gar nicht angeboten werden. Der Tauschring soll einen Beitrag zu friedliebenden, emanzipatorischen und gewaltfreien zwischenmenschlichen Beziehungen sein. Die Hauptaufgabe des Tauschrings besteht darin, seinen Teilnehmern die Voraussetzungen für aktives Tauschen von Leistung und Gegenleistung zu schaffen. Hierbei sollen alle Teilnehmer möglichst gleich behandelt und alle Leistungen gleich bewertet werden.

2. Tauschgegenstand

Im Emsdettener Tauschring können Dienstleistungen, Informationen und Gegenstände getauscht werden.

3. Konten

Der Austausch wird bargeldlos durchgeführt und auf entsprechenden Konten dokumentiert. Die Verrechnungseinheit ist das TALENT. Die Kontenführung erfolgt auf einem Portal, welches Mitglieder über das Internet erreichen. Eine Stunde wird in der Regel mit 10 Talenten verrechnet. Jeder Teilnehmer erhält ein Konto. Dieses darf durch Tauschvorgänge bis maximal 150 Talente ins Minus und unbegrenzt ins Plus geraten. Über höhere Limits entscheidet die Kerngruppe auf Antrag. Jeder Tauschring-Teilnehmer kann nur ein Konto eröffnen und ist nur selbst kontoberechtigt. Der Tauschring kann für ungedeckte Buchungsaufträge keine Haftung übernehmen und gibt diese unbearbeitet zurück. Die Saldi, die Talent-Limits und die Umsätze sind für jeden Teilnehmer auf Anfrage bei der Tauschzentrale einsehbar. Talent-Konten sind zinsfrei. Materialkosten o.ä. vereinbarte EURO-Anteile werden nicht über das Konto verbucht, sondern müssen bar zwischen den Tauschpartnern vergütet werden. Die auf den Konten verbuchten Werte stellen Guthaben und Verpflichtungen ausschließlich der Teilnehmer untereinander dar. Sie sind ein Versprechen auf eine Gegenleistung und können nicht in der Landeswährung oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Die Tauschzentrale führt selbst ein Konto, auf das die Aufwandsbeiträge in Talente eingehen und von dem die Arbeiten innerhalb der Tauschzentrale verrechnet werden.

4. Mitgliedschaft

Teilnehmer kann jede Person ab 18 werden, die sich bereit erklärt, die Grundsätze des Tauschringes einzuhalten und die Gebühren zu entrichten. Es wird angestrebt auch Vereine als Teilnehmer einzubeziehen. Die Einbindung von Behörden und Firmen muss im Einzelfall geprüft werden.

Neue Mitglieder müssen 50 Talente erarbeiten, bevor sie Leistungen in Anspruch nehmen.

5. Der Tauschring setzt sich wie folgt zusammen:

  • Die Kerngruppe:
    Die Kerngruppe des Tauschringes ist eine unabhängige, politisch und konfessionell neutrale und nicht gewinnorientierte Initiativgruppe. Sie organisiert und koordiniert den Tauschring und entscheidet im Konsens. Die Kerngruppe ist vor den Mitgliedern rechenschaftspflichtig und verantwortlich. Anregungen und Kritik der Teilnehmer werden von der Kerngruppe behandelt und beantwortet. Die Treffen des Tauschrings sind öffentlich. Die Kerngruppe beruft einmal im Jahr eine Teilnehmerversammlung ein.
  • Die Teilnehmer:
    Sie nutzen den Tauschring und können und sollen diesen entsprechend ihren Fähigkeiten mitgestalten.

6. Transparenz

Der Tauschring ist in allen seinen organisatorischen und finanziellen Belangen transparent.

7. Tauschvorgang

Die Teilnehmer nehmen direkt Kontakt zueinander auf und vereinbaren den Tausch eigenverantwortlich. Nach Abschluss der Arbeit/Dienstleistung überweist der Auftraggeber die Talente selber oder bittet die zuständige Person der Kerngruppe dies zu erledigen. Hierzu sollte ein Tauschscheck ausgestellt werden, den beide Beteiligten des Tauschvorgangs unterschreiben sollten.

8. Gleichwertigkeit:

Jeder Mensch ist gleichviel wert, darum sollten Stunden gegen Stunden verrechnet werden. Für Dienstleistungen werden normalerweise 10 Talente pro Stunde verrechnet. In Einzelfällen ist es den Tauschpartnern gestattet von dieser Regel abzuweichen, wenn beide Tauschpartner damit einverstanden sind. Eine zusätzliche Zeitgutschrift kann für den Einsatz von Maschinen, Fahrzeugen, Werkzeugen und anderen Gerätschaften vereinbart werden. Werden Beträge für Abnutzung, Verschleiß und Verbrauch in Euro vereinbart, müssen diese bar zwischen den Tauschpartnern vergütet werden. Eine realistische Bewertung ist anzustreben. Eine Übervorteilung ist zu vermeiden und widerspricht den Grundsätzen des Tauschrings.

9. Qualität der ausgeführten Arbeiten

Es besteht Übereinkunft darin, dass die Teilnehmer nur solche Dienstleistungen anbieten, die sie gut und gerne machen. Dabei gilt, dass die Qualität der ausgeführten Arbeiten dem Maßstab entspricht, den die Teilnehmer beim Empfang solcher Leistungen von ihrem Tauschpartner erwarten würden (Sorgfalt wie in eigenen Dingen). Kann ein Tauschpartner dies nicht gewähren, so sollte er dies im Anzeigetext der Zeitung "Tauschring aktuell" ausdrücklich erwähnen.

10. Haftung

Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse ist Sache der Teilnehmer. Die Verpflichtung, Steuern zu zahlen, liegt bei denjenigen, die einen steuerpflichtigen Handel betreiben. Der Tauschring haftet nicht für an Teilnehmer gerichtete Steuerforderungen oder sonstige Forderungen. Aus den zwischen den Teilnehmer abgeschlossenen Liefer- und Leistungsgeschäften wird die Tauschzentrale weder berechtigt noch verpflichtet. Die Tauschzentrale arbeitet ausschließlich als Vermittlerin, d.h. sie übernimmt lediglich die Vermittlung von Tauschpartner sowie die anschließende Buchung auf den Teilnehmerkonten. Die Tauschzentrale übernimmt keine Garantie für Wert oder Qualität der getauschten Waren oder Dienstleistungen. Für eventuell auftretende rechtliche Konsequenzen sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Der Empfänger eines Tauschgeschäftes erklärt sich damit einverstanden, dass die Gewährleistung und Haftung für die erbrachte Sache oder Dienstleistung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen ist.

11. Verhältnis zur Landeswährung

Wir verrechnen jede Stunde mit 10 Talenten (Verrechnungseinheiten) und jedes Talent hat einen Wert von 0,25 € (= 2,50 € je Stunde). 10 Talente (Verrechnungseinheiten) = 2,50 €. Die Landeswährung wird abgewertet und hat im Tauschring nur 25% Wert.

12. Gleichgewicht

Je ausgeglichener das Geben und Nehmen der einzelnen Teilnehmer ist, desto besser funktioniert der Tauschring. Große Guthaben und hohe Schuldbeträge bewirken ein Ungleichgewicht und sollten nach Möglichkeit abgebaut werden.

13. Austritt

Will ein Teilnehmer aus dem Tauschring austreten, muss er dies bei der Kerngruppe bekannt geben. Austritt ist erst möglich, wenn seine Konten ausgeglichen sind.

14. Ausschluss

Schwere Verstöße gegen die Grundsätze können den Ausschluss aus dem Tauschring zur Folge haben. Er wird in diesem Fall von der Kerngruppe nach Anhörung des Betroffenen endgültig ausgesprochen.

15. Gebühren und Dienstleistungen

Für alle Konten wird eine Aufwandsbeteiligung von 3 Talenten und 1,00 € pro Monat erhoben. Für Familien, in denen mehrere Konten vorhanden sind, wird die Aufwandsbeteiligung nur einmal fällig. Die Aufwandsbeteiligung in Euro wird am Jahresanfang von den Teilnehmern eingefordert (Euro-Anteil). Die Aufwandsbeteiligung in Talenten wird dem entsprechenden Konto automatisch belastet. Sie berechtigt zur Teilnahme am Emsdettener Tauschring bis zur nächsten Fälligkeit. Die Aufwandsbeteiligungen werden entsprechend dem Aufwand aus der Vergangenheit durch die Mitglieder festgesetzt.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, diese Aufwandsentschädigung unabhängig von seiner aktiven Teilnahme zu entrichten.

16. Tauschring aktuell

wurde durch eMail-Nachrichten, WhatsApp-Nachrichten und dem Zugang zum Portal ersetzt.

17. Datenschutz

Der Datenschutz erfolgt nach aktuellen Gesetzen und Verordnungen.

18. Änderung der Grundsätze

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Diese Teilnahmebedingungen können nur von der Mitgliederversammlung den sich verändernden Umständen angepasst werden. Es entscheidet die einfache Mehrheit. Änderungen werden veröffentlicht.